Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Abrechnung der Kosten
Die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei entsprechender Indikationsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen
auf Antrag erstattet.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei den Privatkassen werden die Kosten je nach Versicherungsbedingung übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Kostenregelungen dort für Sie getroffen werden.
|